Untersuchungen bei Wiederbelebungen haben gezeigt, dass in ca. 70 bis 80 Prozent der Fälle die erste Elektrokardiogramm (EKG) – Rhythmusanalyse Kammerflimmern zeigte. Hierbei handelt es sich um eine Herzrhythmusstörung, bei der die Muskulatur des Herzens unkoordiniert arbeitet, so dass Herzmuskelfasern sich ungleichmäßig zusammenziehen. Der Herzmuskel „flimmert“ und kann aus diesem Grund kein Blut mehr in den Körperkreislauf pumpen. Es ist kein Puls tastbar, der Patient ist klinisch tot.
Die sofortige Defibrillation (Elektroschocktherapie) ist die einzige wirksame Behandlung des Kammerflimmerns, da hierbei die ungeordneten Zuckungen der Herzkammer in eine geregelte Herzaktion überführt wird. In Kombination mit weiteren Maßnahmen der Wiederbelebung (Atemspende und Herzdruckmassage) kann die Überlebensrate der Patienten nachweislich gesteigert werden, außerdem treten durch frühzeitige sachgerechte Versorgung weniger Folgeschäden auf.
Bei der elektrischen Defibrillation wird mittels großflächiger Elektroden ein Stromstoß auf den Brustkorb des Betreffenden gegeben, wodurch das ungeordnete Fibrillieren der Herzmuskelfasern unterbrochen wird und es in eine regelrechte Herzaktion überführt wird. Der Stromstoß erreicht neben dem Herzmuskel auch andere Muskeln des Patienten, so dass dieser zuckt. Aufgrund der elektrischen Leitung ist es unbedingt notwendig, dass alle um den Patienten stehenden Personen keinen Kontakt zum Betroffenen haben, um nicht durch Stromschläge geschädigt werden. Derjenige, der die Defibrillation durchführt, muss diese also vorher ankündigen und auf den eigenen Sicherheitsabstand achten.
Da bis zum Eintreffen eines Notarztes oft kostbare Zeit vergeht, wird die Frühdefibrillation im Rahmen der „Notfallkompetenz“ auch von nichtärztlichem Personal (zum Beispiel Rettungssanitäter) durchgeführt. In den Leitlinien des European Resuscitation Council (ERC) heißt es: „Das ERC unterstützt nachdrücklich das Konzept der Frühdefibrillation innerhalb der Überlebenskette. Um das Ziel der Frühdefibrillation zu erreichen, ist es unerlässlich, nicht-ärztlichem Personal die Defibrillation unter bestimmten Bedingungen zu erlauben. Der wissenschaftliche und klinische Beweis spricht mit überwältigenden Daten für diese Strategie.“